Kosten & Erstattung
Kostenübernahme
Das Honorar der Behandlung richtet sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Aufgrund meiner zertifizierten fünfjährigen Vollzeitausbildung und meiner Mitgliedschaft im Verband der Osteopathen e.V. (VOD), können die privaten Krankenkassen sowie die Zusatzversicherungen i.d.R. einen Beitrag zu Ihrer Behandlung leisten.
Auch die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen in vielen Fällen Ihre Behandlung. Dies wäre im Vorfeld persönlich mit Ihrer zuständigen Krankenkasse zu klären.
Unter folgendem Link finden Sie eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen, die eine osteopathische Behandlung anteilig erstatten:
Die Osteopathie ist eine Form der Heilkunde und nicht delegierbar. Sie braucht somit keine ärztliche Überweisung. Einige Krankenkassen verlangen jedoch für ihre Beteiligung an den
Behandlungskosten eine Empfehlung bzw. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung durch einen Arzt.
Bitte informieren Sie sich im Zweifel vorher bei Ihrer Krankenkasse über die Erstattungsbedinungen.
Grundsätzlich brauchen Sie keine Verordnung, wenn Sie zur Behandlung kommen.